ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

In unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen erklären wir klar und verständlich, welche Regeln für unsere Zusammenarbeit gelten – von Leistungen und Abläufen bis hin zu Zahlungsmodalitäten und Rechten sowie Pflichten beider Seiten. Bitte nehmen Sie sich einen Moment Zeit, unsere AGB zu lesen. So wissen Sie genau, welche Bedingungen für unsere Angebote und Dienstleistungen maßgeblich sind. Wenn etwas unklar ist oder Sie Fragen haben, helfen wir Ihnen selbstverständlich weiter.

 

Anbieter: x@motion Medienproduktion

Inhaber: Steffen Schmoock

Adresse: Lindenstraße 33, 99894 Friedrichroda, Deutschland

E-Mail: info (AT) xatmotion.de  |  Website: xatmotion.de

Umsatzsteuer-ID: DE815687851

Stand: März 2026

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen der x@motion Medienproduktion (im Folgenden „x@motion"), insbesondere Medienproduktionen wie Film-, Video- und Fotoproduktionen, Schnittarbeiten, Livestreaming, Social-Media-Content, Drohnenaufnahmen sowie Postproduktion.

Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, x@motion stimmt ihnen ausdrücklich in Textform zu.

Diese AGB gelten sowohl für Verträge mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen (B2B) als auch für Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB (B2C). Für Verbraucherverträge gelten ergänzend und vorrangig die besonderen Bestimmungen in Abschnitt C (§§ 20–27) dieser AGB.

§ 2 Vertragsabschluss

Ein Vertrag kommt zustande durch:

  • schriftliche Angebotsannahme,
  • Bestätigung per E-Mail oder
  • Unterzeichnung eines Einzelauftrags oder Vertrags.

Mündliche Nebenabreden bedürfen der Bestätigung in Textform, um Rechtswirkung zu entfalten.

§ 3 Leistungsbeschreibung

x@motion erbringt Medienproduktionen gemäß der jeweils vereinbarten Leistungsbeschreibung. Wesentliche Bestandteile sind je nach Auftrag insbesondere:

  • Drehdauer und Produktionsumfang,
  • Materialquelle (Eigenmaterial / Kundenmaterial),
  • gewünschtes Format (z. B. Social-Media-Clip, Imagefilm, Eventvideo),
  • Anzahl der Korrekturschleifen,
  • Lieferformate (z. B. MP4 H.264, 1080p oder 4K),
  • Nutzungsrechte (siehe § 11).

Sind keine Details vereinbart, erfolgt die Ausführung nach branchenüblichem Standard und technischem Ermessen von x@motion.

§ 4 Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde sorgt insbesondere für:

  • rechtzeitige Bereitstellung aller notwendigen Informationen, Personen, Drehgenehmigungen und Materialien,
  • Zugänge zu Veranstaltungsflächen, Räumen oder Motiven,
  • Einhaltung von Sicherheits- und Datenschutzvorgaben, insbesondere der DSGVO bei gefilmten Personen, einschließlich der Einholung aller erforderlichen Einwilligungen.

Verzögerungen, die durch fehlende oder verspätete Mitwirkung des Kunden entstehen, verlängern vereinbarte Fristen automatisch um einen angemessenen Zeitraum. Mehrkosten, die durch fehlende Mitwirkung entstehen (z. B. Wiederholungsdrehs, Wartezeiten), werden dem Kunden in Rechnung gestellt.

§ 5 Vertragsarten: Werkvertrag und Dienstvertrag

Je nach Art des Auftrags kommen Werkverträge oder Dienstverträge zustande.

Werkvertrag insbesondere bei: Filmproduktionen mit definiertem Endprodukt, Imagefilmen, Eventfilmen, Werbevideos, Social-Media-Clips, Animationen, fotografischen Serien als abgeschlossener Lieferung.

Dienstvertrag insbesondere bei: Beratungsleistungen, Konzeptentwicklung, Content-Coaching sowie Stundenpaketen ohne klaren Werkcharakter.

Laufende Verträge mit wiederkehrenden Leistungen können je nach Ausgestaltung als Dienstvertrag oder als Folge einzelner Werkverträge eingeordnet werden. Maßgeblich ist stets die schriftliche Leistungsbeschreibung.

§ 6 Produktionszeiten und Abnahme

x@motion erstellt innerhalb der vereinbarten Zeit eine Vorabversion („Preview"). Der Kunde hat nach Lieferung der Preview 5 Werktage Zeit zur Prüfung und Rückmeldung. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Rückmeldung, gilt die Leistung als abgenommen („fiktive Abnahme"). Für Verbraucherverträge gilt abweichend § 22 dieser AGB.

Korrekturen innerhalb der vereinbarten Korrekturschleifen sind inkludiert. Weitere Änderungen nach Abnahme gelten als Zusatzleistung und werden nach Zeitaufwand berechnet.

Im Rahmen von Werkverträgen ist der Kunde verpflichtet, das Werk unverzüglich zu prüfen und begründete Mängel schriftlich und konkret anzuzeigen. Unwesentliche Abweichungen, geschmackliche Vorstellungen oder kreative Präferenzen ohne objektive Abweichung gelten nicht als Mangel.

§ 7 Termine und Verfügbarkeit

Termine werden nach Absprache und schriftlicher oder elektronischer Bestätigung vereinbart. Unvorhersehbare Ereignisse (z. B. widrige Wetterbedingungen, Krankheit, technische Defekte, höhere Gewalt) berechtigen x@motion zur Terminverschiebung ohne Schadensersatzpflicht, sofern nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.

§ 8 Vergütung und Zahlungsmodalitäten

Sofern nicht anders vereinbart, gilt für Einzelaufträge:

  • 30 % Anzahlung bei Auftragserteilung,
  • 30 % nach Abschluss der Dreharbeiten,
  • 40 % (Restzahlung) bei Lieferung der finalen Datei / Endversion.

Zahlungsziel: 14 Tage ohne Abzug. Fahrtkosten, externe Lizenzen, Fremdleistungen und Zusatzleistungen werden gesondert ausgewiesen. Für laufende Verträge mit wiederkehrenden Leistungen können abweichende Zahlungsintervalle und -bedingungen individuell vereinbart werden.

Bei Zahlungsverzug ist x@motion berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gemäß § 288 Abs. 2 BGB zu berechnen.

§ 9 Stornierung durch den Kunden

Stornierungen müssen in Textform (z. B. per E-Mail) erfolgen. Es gelten folgende Stornokosten:

  • bis 14 Tage vor Drehtermin: 0 %,
  • 7 bis 13 Tage vor Drehtermin: 30 %,
  • unter 7 Tage vor Drehtermin: 70 %,
  • am Drehtag: 100 %.

Bereits entstandene Kosten (z. B. gebuchte Locations, Lizenzen, Fremdleistungen) werden unabhängig davon voll berechnet. Bei laufenden Verträgen mit vereinbarter Mindestlaufzeit gelten die Kündigungsregelungen gemäß Abschnitt B.

§ 10 Haftung

x@motion haftet für Schäden des Kunden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet x@motion nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), jedoch begrenzt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden.

Für verlorenes oder beschädigtes Kundenmaterial oder Daten haftet x@motion nur im Falle grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Der Kunde ist für eine angemessene Datensicherung selbst verantwortlich.

Drohnenflüge erfolgen ausschließlich im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen (u. a. EU-Drohnenverordnung, Luftverkehrsgesetz). Für Drohnenproduktionen besteht eine gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung. x@motion haftet nicht für Einschränkungen oder Verbote durch Behörden oder Grundstückseigentümer, die zu Motiv- oder Leistungsänderungen führen.

Die Haftung für entgangenen Gewinn, Betriebsunterbrechung oder mittelbare Schäden ist ausgeschlossen. Bei Livestreams haftet x@motion nicht für Netz- oder Plattformfehler (z. B. YouTube, Facebook, Vimeo).

§ 11 Urheberrecht und Nutzungsrechte

Alle von x@motion erstellten Inhalte (Film, Foto, Ton, Schnitt, Grafiken u. ä.) sind urheberrechtlich geschützt. Bis zur vollständigen Bezahlung verbleiben sämtliche Rechte bei x@motion.

Der Kunde erhält nach vollständiger Zahlung ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht im vereinbarten Umfang – in der Regel zeitlich unbegrenzt für eigene Unternehmenszwecke (z. B. Website, Social Media, Präsentationen).

Eine Weitergabe an Dritte, Ausstrahlung im Fernsehen, Nutzung in bezahlten Werbekampagnen oder auf internationalen Plattformen sowie die Verwertung über Sponsoren erfordert eine gesonderte schriftliche Lizenzvereinbarung.

Der Kunde trägt die Verantwortung für Rechte Dritter (Musik, Marken, Persönlichkeitsrechte, Logos, Locations, Darsteller). x@motion übernimmt keine Haftung für von Kunden beigestellte Inhalte mit Rechtsmängeln.

Rohmaterial (Originalaufnahmen) verbleibt grundsätzlich bei x@motion, sofern keine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.

x@motion ist berechtigt, fertiggestellte Endprodukte oder repräsentative Auszüge daraus zu Zwecken der Eigenwerbung zu verwenden – insbesondere in Portfolio, Website, Social-Media-Auftritten und bei Akquisetätigkeiten. Dies umfasst ausdrücklich keine Rohmaterialien, Zwischenstände oder unveröffentlichte Versionen.

Von dieser Referenznutzung ausgenommen sind sämtliche Kunden- und Firmeninterna, nicht-öffentliche Informationen, interne Prozesse sowie Inhalte, die der Auftraggeber ausdrücklich als vertraulich gekennzeichnet hat oder die erkennbar nicht für die Öffentlichkeit bestimmt sind. x@motion verpflichtet sich, keine Rückschlüsse auf betriebliche, strategische oder persönliche Interna des Auftraggebers zu veröffentlichen.

Der Auftraggeber kann die Referenznutzung durch schriftliche Mitteilung an info@xatmotion.de ausschließen. Ein solcher Ausschluss ist bei Auftragserteilung oder spätestens vor Veröffentlichung der jeweiligen Eigenwerbung durch x@motion zu erklären und ist für x@motion ab Eingang der Mitteilung verbindlich. Bereits veröffentlichte Referenzinhalte können nicht nachträglich zurückgezogen werden, sofern kein berechtigtes schutzwürdiges Interesse des Auftraggebers vorliegt.

§ 12 Datenschutz und Persönlichkeitsrechte

Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass alle erforderlichen Einwilligungen der abgebildeten Personen (z. B. Mitarbeiter, Gäste, Besucher) gemäß DSGVO und KUG vorliegen. x@motion übernimmt keine Haftung für vom Kunden nicht eingeholte Einwilligungen.

x@motion verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich zur Vertragsdurchführung und gemäß der Datenschutzerklärung auf der Website (xatmotion.de). Soweit im Rahmen von Produktionen eine Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO erforderlich ist, wird ein gesonderter Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) abgeschlossen.

§ 13 Archivierung

Fertige Projekte werden mindestens 12 Monate nach Fertigstellung archiviert. Eine längere Archivierungsdauer kann gegen Aufpreis oder durch gesonderte Vereinbarung festgelegt werden. Nach Ablauf der Archivierungsfrist ist x@motion berechtigt, Projektdaten zu löschen.

§ 14 Mängelansprüche (Werkvertrag)

Mängelrechte bestehen nur bei wesentlichen Abweichungen vom vereinbarten Leistungsumfang. Mängel müssen schriftlich und konkret gerügt werden. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Abnahme (für Verbraucher gilt § 25).

x@motion hat das Recht zur zweimaligen Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde mindern; ein Rücktritt ist nur möglich, wenn das Werk völlig unbrauchbar ist.

§ 15 Subunternehmer

x@motion ist berechtigt, qualifizierte Subunternehmer oder freie Mitarbeiter zur Vertragserfüllung einzusetzen. Vertragspartner bleibt ausschließlich x@motion.


Die folgenden Regelungen gelten ergänzend für alle Verträge mit einer Mindestlaufzeit von mehr als drei Monaten oder mit wiederkehrenden monatlichen Leistungen. Sie sind Bestandteil dieser AGB und gelten für jeden entsprechenden Vertrag, der auf ihrer Grundlage geschlossen wird.

§ 16 Vertragsgegenstand und Leistungsstruktur

Laufende Verträge legen einen Basisumfang wiederkehrender Leistungen fest, der in der jeweiligen Leistungsbeschreibung konkret definiert wird. Einzelne Produktionen, die über diesen Basisumfang hinausgehen, werden als separate Einzelaufträge beauftragt und gesondert abgerechnet.

Der konkrete Leistungsumfang je Abrechnungszeitraum ergibt sich ausschließlich aus der schriftlichen Leistungsbeschreibung, die Bestandteil des jeweiligen Vertrags ist.

§ 17 Laufzeit und Kündigung

Die Mindestlaufzeit sowie eventuelle Verlängerungsoptionen werden im jeweiligen Vertrag vereinbart. Sofern dort keine abweichende Regelung getroffen wird, gilt:

  • Kündigung durch eine der Parteien mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende eines Kalendermonats,
  • Kündigung aus wichtigem Grund (z. B. Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen, wesentliche Vertragspflichtverletzung) jederzeit ohne Einhaltung einer Frist.

Die Kündigung bedarf der Textform (E-Mail genügt).

§ 18 Abrechnung und Zahlungsmodalitäten bei laufenden Verträgen

Bei vereinbarten monatlichen Pauschalen stellt x@motion die Vergütung jeweils zum vertraglich festgelegten Fälligkeitsdatum in Rechnung. Das Zahlungsziel beträgt 14 Tage.

Nicht in Anspruch genommene Leistungen aus dem vereinbarten Monatskontingent verfallen, sofern dies nicht ausdrücklich abweichend vereinbart wurde. Ein Anspruch auf Übertrag oder anteilige Gutschrift besteht nicht.

Zusatzleistungen außerhalb des Basiskontingents werden gesondert abgerechnet.

§ 19 Leistungsanpassung

Beide Parteien können den vereinbarten Leistungsumfang nach gegenseitiger schriftlicher Vereinbarung anpassen. Änderungen werden mit dem Folgemonat wirksam, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

Kommt es auf Kundenseite zu wesentlichen Änderungen, die die Produktionsplanung betreffen (z. B. Änderungen der Kommunikationsstrategie oder der zuständigen Ansprechpartner), ist der Kunde verpflichtet, x@motion unverzüglich in Textform zu informieren.


Die Regelungen dieses Abschnitts gelten ausschließlich für Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB. Sie ergänzen oder ersetzen die allgemeinen Regelungen in Abschnitt A, soweit dies zum Schutz des Verbrauchers gesetzlich vorgeschrieben ist.

§ 20 Vertragsabschluss mit Verbrauchern

Verträge mit Verbrauchern kommen ausschließlich auf individuellem Anfrage- und Angebotswege zustande: Der Verbraucher richtet eine Anfrage an x@motion (z. B. per E-Mail oder über das Kontaktformular). x@motion erstellt daraufhin ein schriftliches Angebot. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Verbraucher das Angebot in Textform (z. B. per E-Mail) annimmt.

Ein Online-Shop oder eine automatisierte Buchungsmöglichkeit besteht derzeit nicht.

§ 21 Widerrufsrecht

Verbrauchern steht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen oder Fernabsatzverträgen (z. B. per E-Mail) ein gesetzliches Widerrufsrecht gemäß §§ 312g, 355 BGB zu.

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (x@motion Medienproduktion, Steffen Schmoock, Lindenstraße 33, 99894 Friedrichroda, E-Mail: info@xatmotion.de) mittels einer eindeutigen Erklärung über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen zurückzuzahlen. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben.

Ausschluss des Widerrufsrechts

Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn x@motion die Dienstleistung vollständig erbracht hat und der Verbraucher zuvor ausdrücklich zugestimmt hat.

Muster-Widerrufsformular

  • An: x@motion Medienproduktion, Steffen Schmoock, Lindenstraße 33, 99894 Friedrichroda, E-Mail: info@xatmotion.de
  • Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den Vertrag über folgende Dienstleistung: _______
  • Bestellt am (*): _______ | Name: _______ | Anschrift: _______ | Datum: _______
  • (*) Unzutreffendes bitte streichen.

§ 22 Abnahme bei Verbraucherverträgen

Abweichend von § 6 findet keine stillschweigende Abnahme durch Fristablauf statt. x@motion fordert den Verbraucher nach Lieferung der Preview ausdrücklich zur Prüfung auf und fragt bei ausbleibender Rückmeldung einmalig schriftlich nach.

§ 23 Stornierung durch Verbraucher

Unbeschadet des Widerrufsrechts (§ 21) können Verbraucher einen Auftrag in Textform stornieren:

  • bis 14 Tage vor Drehtermin: 0 %,
  • 7 bis 13 Tage: 20 %,
  • unter 7 Tage: 50 %,
  • am Drehtag: 80 %.

§ 24 Haftung gegenüber Verbrauchern

x@motion haftet für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit stets unbeschränkt. Für sonstige Schäden haftet x@motion unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte des Verbrauchers bleiben unberührt.

§ 25 Gewährleistung gegenüber Verbrauchern

Gegenüber Verbrauchern gilt die gesetzliche Gewährleistungsfrist von zwei Jahren ab Abnahme der Leistung.

§ 26 Streitbeilegung (Verbraucher)

Die EU-Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr/. x@motion ist grundsätzlich bereit, an einem Schlichtungsverfahren vor der Allgemeinen Verbraucherschlichtungsstelle (www.verbraucher-schlichter.de) teilzunehmen, behält sich jedoch vor, die Teilnahme bei Streitwerten unter 50 € oder über 10.000 € abzulehnen.

§ 27 Gerichtsstand bei Verbraucherverträgen

Für Verträge mit Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen gemäß § 29c ZPO.


§ 28 Produktionsrisiken

Produktionsrisiken außerhalb des Einflussbereichs von x@motion (z. B. Wetter, Licht, Tonstörungen, Zugangsbeschränkungen) trägt der Auftraggeber. Wiederholungsdrehs aus solchen Gründen gelten als Zusatzleistung.

§ 29 Eigentumsvorbehalt und wirtschaftliche Sicherheiten

Bis zur vollständigen Zahlung bleiben alle Werke, Daten, Rohmaterialien und Nutzungsrechte Eigentum von x@motion. x@motion kann Abschlagszahlungen verlangen, insbesondere bei längeren oder materialintensiven Produktionen.

§ 30 Schriftformklausel

Ergänzungen, Nebenabreden und Änderungen bedürfen der Textform – insbesondere für Nutzungsrechte, Lizenzen, Zusatzleistungen, Terminvereinbarungen und Freigaben von Rohmaterial.

§ 31 Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Gerichtsstand für Unternehmer ist – soweit rechtlich zulässig – der Sitz von x@motion. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt.

Für Fragen dieses Dokument betreffend kontaktieren Sie uns bite unter:

info@xatmotion.de

Image

x@motion produziert seit 2017 Event- & Imagefilme, Social Media Clips und Luftaufnahmen. Projekte für Unternehmen, Veranstalter & öffentliche Auftraggeber in Thüringen und darüber hinaus.

Kreativnetzwerk

Image
Image
Image
Image

KONTAKT

Büroanschrift:

Lindenstraße 33

99894 Friedrichroda

03623/3199065